Allgemeine Geschäftsbedingungen

Karl Becker e.U.

Laaber Straße 53/102-003

2384 Breitenfurt bei Wien


Geltung

 

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Fa. Karl Becker e.U. (Beauftragung Dienstleistungen, Fahrzeughandel, Fahrzeugvermittlungen und Sachverständigentätigkeiten), soweit nicht anders schriftlich vereinbart wird.

 

 

 

Sachverständigentätigkeiten

 

Der Zweck des Gutachtens wird vom Auftraggeber bekannt gegeben.
Als Stichtag für die Gutachtenerstellung wird der Tag der Befundaufnahme angenommen.

Das vom Sachverständigen zu erstellende Gutachten wird in einfacher Ausfertigung als Hardcopy oder als PDF-Datei erstellt und dem Auftraggeber übermittelt.

 

Das erstellte Gutachten dient ausschließlich dem Auftraggeber zum vereinbarten Zweck. Die Weitergabe an Dritte ist ohne Einwilligung des Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U. nicht gestattet.

 

Nur bei gesetzlicher Auskunftspflicht darf der Inhalt des Gutachtens an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung zur Kenntnis gebracht werden.

 

Die Veröffentlichung, Zitierung oder Vervielfältigung des erstellten Gutachtens zum Teil oder zur Gänze darf nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch den Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U. erfolgen.

 

Der Sachverständige bzw. die Fa. Karl Becker e.U. weist darauf hin, dass er dem Auftraggeber für Vermögensschäden ausschließlich bis zu dem in der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung angeführten Betrag haftet. Bei der Erstellung des Gutachtens wird davon ausgegangen, dass diese ausschließlich im Interesse des Auftraggebers erfolgt und sich nicht auf Angelegenheiten eines Dritten bezieht. Haftungen des Sachverständigen und der Fa. Karl Becker e.U. gegenüber Dritten sind ausgeschlossen
Der Sachverständige und ebenfalls die Fa. Karl Becker e.U. erklären ausdrücklich, dass er das Gutachten als unabhängiger Gutachter, nach den Bewertungsstandards, objektiv und unparteiisch erstellt.

 

Der Sachverständige bzw. die Fa. Karl Becker e.U. und deren Mitarbeiter erklären weiters sämtliche Informationen, Urkunden und Unterlagen, welche er vom Auftraggeber oder einem Dritten im Zusammenhang mit der Erstellung des Gutachtens erhält und ebenfalls den Inhalt des Gutachtens selbst, streng vertraulich zu behandeln. Der Sachverständige bzw. die Fa. Karl Becker e.U. verpflichten sich auch zur Geheimhaltung. Sämtliche die Gutachtensausfertigung und dessen Begleitumstände betreffende Geschehnisse, Fakten, Informationen und Unterlagen unterliegen somit Dritten gegenüber der Verschwiegenheitspflicht, es sei denn, der Auftraggeber stimmt einer Offenlegung schriftlich zu. Von der Verschwiegenheitspflicht ausgenommen sind Gutachten, welche als Beweismittel bei Gericht oder Verwaltungsbehörden vorgelegt werden. In diesem Fall werden der Sachverständige bzw. die Fa. Karl Becker e.U. unwiderruflich der Verschwiegenheitspflicht entbunden, um das Gutachten vor Gericht oder Verwaltungsbehörden im Zuge seiner Zeugenaussage zu erläutern.
Bei drohendem oder schon eingetretenen Konflikt zwischen den Interessen des Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U. und deren des Auftraggebers bzw. zwischen den Interessen mehrerer Auftraggeber hat der Sachverständige bzw. die Fa. Karl Becker e.U. seinen Auftraggeber unverzüglich zu melden, dass ein Interessenskonflikt droht bzw. vorhanden ist und ihm die Umstände dazu, sowie alle anderen relevanten Tatsachen, schriftlich mitzuteilen. Weiters wird der Auftraggeber darüber informiert, dass der Sachverständige bzw. die Fa. Karl Becker e.U. den Auftrag nicht weiter erfüllen kann.

 

Der Sachverständige wird alle wesentlichen gutachterlichen Feststellungen, also insbesondere das Sammeln von Tatsachen, die Befundaufnahme, die Prüfung der für die Erstellung des Gutachtens relevanten Unterlagen, Information und Urkunden, sowie die Erstellung des Gutachtens selbst, höchstpersönlich durchführen.

 

Für alle Tätigkeiten des Sachverständigen im Zuge seines Auftrages werden Gebühren nach Gebührenanspruchgesetz 1975 (GebAG 1975) zuzüglich 20% USt. verrechnet. Die Gebühr für Mühewaltung liegt in diesem Fall bei 100 Euro (exkl USt.).

 

Das Honorar/Gebührennote/Rechnung und die Barauslagen sind spätestens 10 Tage nach Übergabe des Gutachtens und ordnungsgemäßer Rechnungslegung fällig.

 

KFZ-Handel

 

Vertragsschluss bei Artikeln, die im Angebotsformat Auktion eingestellt sind:
a) Durch Einstellen eines Artikels auf der eBay-Website gibt die Fa. Karl Becker e.U. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab.

 

Die Fa. Karl Becker e.U. bestimmt dabei einen Startpreis und eine Frist (Angebotsdauer), binnen derer das Angebot per Gebot angenommen werden kann. Zusätzlich bestimmt die Fa.  Karl Becker e.U. bei Auktionen, die mit der Option "Mindestpreis" versehen sind, einen für den Käufer nicht sichtbaren Mindestpreis.
b) Der Käufer nimmt das Angebot durch Abgabe eines Gebots über die Bieten-Funktion an. Das Gebot erlischt, wenn ein anderer Bieter während der Angebotsdauer ein höheres Gebot abgibt.
c) Der Vertrag zwischen der Fa. Karl Becker e.U. und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch die Fa.  Karl Becker e.U. der Höchstbietende ist, es sei denn, die Fa.  Karl Becker e.U. war gesetzlich dazu berechtigt, das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. Der Vertrag kommt allerdings bei Auktionen, die mit der Option "Mindestpreis" versehen sind, nicht zustande, wenn das Gebot des Käufers den Mindestpreis nicht erreicht.
Vertragsschluss bei Festpreisartikeln
a) Durch Einstellen eines Artikels auf der eBay-Website mit der Option "Sofort-Kaufen" oder "Sofort+Neu" bzw. auf einer anderen Internetplattform oder eigenen Homepage gibt die Fa.  Karl Becker e.U. ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über diesen Artikel ab (Festpreisangebot). Die Fa. Karl Becker e.U. bestimmt dabei einen Festpreis, zu dem das Angebot unabhängig vom Ablauf der Angebotszeit und ohne Durchführung einer Auktion zu diesem Festpreis angenommen werden kann. Zusätzlich kann das Festpreisangebot von der Fa. Karl Becker e.U. mit der Option "Preis Vorschlagen" versehen werden.
b) Der Vertrag zwischen der Fa.  Karl Becker e.U. und dem Käufer kommt zustande, wenn der Käufer über die Sofort-Kaufen Funktion ein Gebot in Höhe des Festpreises abgibt bzw. mündlich oder schriftlich dem vereinbarten Preis zustimmt.
c) Gibt der Käufer im Rahmen der Option "Preis vorschlagen" ein Gebot ab, das unter dem Festpreis liegt, kommt ein Vertrag zustande, wenn die Fa. Karl Becker e.U. das Gebot annimmt. Unterbreitet die Fa. Karl Becker e.U. dem Käufer ein Gegengebot, gilt das Gebot als abgelehnt. In diesem Fall kommt ein Vertrag zustande, wenn der Käufer das Gegengebot annimmt. Gebot und Gegengebot sind bindend und behalten für 24 Stunden ihre Gültigkeit.

Zahlung, Fälligkeit, Zahlungsverzug:
(1)Die Bezahlung der Waren erfolgt gemäß den Zahlungsbestimmungen von der Fa. Karl Becker e.U.

(2)Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss sofort zu zahlen.

(3)Befindet sich der Käufer im Zahlungsverzug, hat er währenddessen jede Fahrlässigkeit zu vertreten. Er haftet wegen der Leistung auch für Zufall, es sei denn, dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten sein würde.
(4)Der Kaufpreis ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.
(5)Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.

Lieferung, Gefahrübergang
(1)Die Lieferung erfolgt, vorbehaltlich unserer angeführten Zahlungsbestimmungen, unverzüglich nach Vertragsschluss an die vom Käufer mitgeteilte Adresse.
(2)a) Gefahrübergang, wenn der Käufer Verbraucher ist: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kauf Gegenstands geht mit Übergabe des Kaufgegenstands auf den Käufer über.
b) Gefahrübergang, wenn der Käufer Unternehmer ist: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung des Kauf Gegenstands geht auf den Käufer über, sobald die Fa. Karl Becker e.U. den Kaufgegenstand dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Eigentumsvorbehalt
Der Kaufgegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Fa.  Karl Becker e.U. Vor Eigentumsübertragung ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von der Fa. Karl Becker e.U. nicht zulässig.

Preise
Der im jeweiligen Angebot angegebene Preis für den Kaufgegenstand versteht sich als Endpreis einschließlich Mehrwertsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Preis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten, die ggf. gesondert ausgewiesen werden.

Rücktritt
(1)Die Fa. Karl Becker e.U. ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurückzutreten, wenn falsche Angaben über die Kreditwürdigkeit des Käufers gemacht worden oder objektive Gründe hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit des Käufers entstanden sind, bspw. die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Käufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens. Dem Käufer wird vor Rücktritt die Möglichkeit eingeräumt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2)Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemäß abzurechnen und zu bezahlen.


 

Gewährleistung
(1)Gewährleistung gegenüber Verbrauchern
a) Die Fa. Karl Becker e.U. trägt Gewähr dafür, dass der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelfrei ist. Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Übergabe des Kaufgegenstands ein Sachmangel, so wird vermutet, dass dieser bereits bei Übergabe mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art des Kaufgegenstands oder des Mangels unvereinbar. Zeigt sich der Sachmangel erst nach Ablauf von sechs Monaten, muss der Käufer beweisen, dass der Sachmangel bereits bei Übergabe des Kaufgegenstands vorlag.
b) Ist der Kaufgegenstand bei Übergabe mangelhaft, hat der Käufer die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Die Fa.Karl Becker e.U. ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer bleibt.
c) Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) sowie Schadensersatz verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Käufer kein Rücktrittsrecht zu.
d) Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in zwei Jahren, beim Verkauf gebrauchter Sachen in einem Jahr. Die einjährige Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(2)Gewährleistung gegenüber Unternehmern
a) Ist der Kauf für die Fa. Karl Becker e.U. und den Käufer ein Handelsgeschäft, hat der Käufer die gelieferte Ware unverzüglich auf Qualitäts- und Mengenabweichung zu untersuchen und die Fa.Karl Becker e.U. erkennbare Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Verdeckte Mängel sind der Fa.  Karl Becker e.U. innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Käufer trifft in diesem Fall die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
b) Bei Mängeln leistet die Fa. Karl Becker e.U. nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
c) Die Ansprüche des Käufers wegen Mängeln verjähren in einem Jahr. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche.
(3)Liefert die Fa. Karl Becker e.U. zum Zwecke der Nacherfüllung einen mangelfreien Kaufgegenstand, kann die Fa. Karl Becker e.U. vom Käufer Rückgewähr des mangelhaften Kaufgegenstands verlangen.
(4)Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen die Fa. Karl Becker e.U.

Haftungsbeschränkung
(1)Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet die Fa. Karl Becker e.U. nur, soweit diese Schäden auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die Fa. Karl Becker e.U. oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Ansprüche aus einer von der Fa. Karl Becker e.U. gegebenen Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstands und dem Produkthaftungsgesetz bleiben hiervon unberührt.
(2)Nach dem jetzigen Stand der Technik kann die Datenkommunikation über das Internet nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften daher nicht für die jederzeitige Verfügbarkeit unseres Warenangebots auf verschiedenen Internetplattformen.

Rechtswahl, Gerichtsstand
(1)Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Österreich. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
(2)Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von der Fa. Karl Becker e.U.

 

 

 

Ankaufsberatung

 

Die Ankaufsberatung wird durch die Fa. Karl Becker e.U. an einem beliebigen Ort durchgeführt (Händler, Werkstätte oder dgl.). Es wird dem Interessenten des Fahrzeuges und zugleich Auftraggeber ein Formular mit Prüfpositionen und Fahrzeugdaten überreicht.

 

Alle nicht angeführten Positionen werden im Rahmen der Ankaufsberatung nicht kontrolliert und beurteilt. Die Beurteilung ist eine Momentaufnahme und keine Garantie auf zukünftig auftretende Mängel oder Defekte. Diese Ankaufsberatung ist in keinster Weise mit einer gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfung laut §57 a KFG 1967 gleichzustellen und ersetzt diese auch nicht. Die Überprüfung wird grundsätzlich ohne Zerlegungsarbeiten als Sichtprüfung durchgeführt. Bei allen Beurteilungen werden das Fahrzeugalter und die Kilometerleistung als Referenz hinzugezogen. Der Überprüfer bzw. die Fa. Karl Becker e.U. übernimmt keinerlei Haftung auf Fehleinschätzungen im Zuge dieser Kontrolle.

 

Sonstiges

 

Abweichungen von den allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen zu deren Gültigkeit zwischen den Vertragsparteien schriftlich vereinbart werden.

 

Das Gutachten genießt Urheberschutz. Es ist nur für den Auftraggeber und nur für den angegeben Zweck bestimmt. Mit dem Sachverständigenvertrag werden nur Rechte der Vertragsschließenden begründet. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, seine Rechte aus dem Sachverständigenvertrag Dritten abzutreten.

 

Das Gutachten wird in deutscher Sprache ausgefertigt.
Der Sachverständige bzw. die Fa. Karl Becker e.U. sind verpflichtet seine vertraglich vereinbarten Leistungen nach seinem Sachverstand nach und dem allgemein gültigen Regelwerken und Normen zu erfüllen. Sollten Erschwernisse die fristgerechte Ausführung des Gutachtens behindern oder verzögern, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.

Der Sachverständige bzw. die Fa.  Karl Becker e.U. sind nötigenfalls berechtigt, ohne den Auftraggeber davon vorher zu informieren, mit Teilbereichen des Gutachtensauftrages dritte Personen bzw. Unternehmen, insbesondere Sachverständige, aber auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftstreuhänder und dergleichen als Subunternehmer zu beauftragen. Dabei ist zu beachten, dass das Prinzip der Höchstpersönlichkeit der Erstellung des Gutachtens gewahrt bleibt. Die damit verbundenen Fremdkosten werden vom Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U. als Barauslagen nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.

Der Auftraggeber hat dem Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U. sämtliche in seinem Besitz befindlichen und zweckdienlichen Unterlagen, zur Erstellung des Gutachtens, bereitzustellen. Die zur Ausführung notwendigen Unterlagen sind dem Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U. unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben. Unterlagen und Informationen die vom Auftraggeber oder einem Dritten im Zuge der Erstellung des Gutachtens übergeben oder mitgeteilt werden, werden vom Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U. ausschließlich einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Weiters hat der Auftraggeber dem Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U.  auf deren Verlangen schriftlich eine für die Erstellung des Gutachtens nötige Vollmacht zu erteilen.

Der Vertrag kann von beiden Seiten aus wichtigen Gründen gekündigt werden, wobei der Sachverständige bzw. der Fa. Karl Becker e.U.  in diesem Falle Anspruch auf Vergütung für die bis zur Kündigung glaubhaft erbrachten Leistungen hat. Wird der Vertrag vom Auftraggeber nicht aus wichtigen Gründen gekündigt, steht dem Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U.  der volle Entgeltanspruch zu.
Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Sachverständige bzw. der Fa. Karl Becker e.U. Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber schriftlich ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.

 

Der Sachverständige bzw. der Fa. Karl Becker e.U. verpflichten sich gegenüber dem Auftraggeber auf dessen Wunsch das Gutachten zu erläutern.

 

Im Falle von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers gegenüber dem Sachverständigen bzw. der Fa. Karl Becker e.U. aus dem abgeschlossenen Vertrag, verzichtet der Auftraggeber unwiderruflich und ausdrücklich auf das Recht der Minderung oder Wandlung.

 

Der Auftraggeber verzichtet weiters ausdrücklich auf den teilweisen oder gänzlichen Einbehalt des Rechnungsbetrages. Ebenfalls verzichtet der Auftraggeber auf die Anrechnung von Gegenforderungen.
Sollte einer der Vertragspunkte nichtig sein, ist hierdurch nicht der gesamte Vertrag nichtig. Anstelle der nichtigen Vertragsbestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

Ergeben sich neue Fakten oder Umstände behält sich der Sachverständige bzw. der Fa. Karl Becker e.U. ausdrücklich die Änderungen oder Ergänzungen des Gutachtens vor. Das Gutachten ist auf die angeführten Unterlagen und Informationen aufgebaut. Daraus ergibt sich zwingend, dass neue Unterlagen oder Informationen zu einer Änderung des Gutachtens führen können.
Die Vertragspartner haben die wirtschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen der Bedingungen dieses Vertrages genauestens geprüft und es besteht der Konsens, diesen Sachverständigenvertrag bzw. der Fa. Karl Becker e.U. zu eben diesen Konditionen abzuschließen. Die Vertragspartner verzichten daher auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen Irrtums.

 

Der Auftraggeber ist ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Daten automationsunterstützt verarbeitet und übermittelt werden.

 

Der Auftraggeber ist ebenfalls damit einverstanden, dass eventuelle Daten seiner Person oder seines Unternehmens, sowie Firmenlogos durch die Fa. Karl Becker e.U. in den Referenzen angeführt werden können.

 

Eventuell angefertigte Fotos können unter Zustimmung des Auftraggebers für Werbezwecke auf der Homepage usw. der Fa. Karl Becker e.U. verwendet werden.

 

Die Fa. Karl Becker e.U. verpflichtet sich allerdings keine persönlichen Daten und Fotos des Auftraggebers zu veröffentlichen.
Als Gerichtsstand für etwaige Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als vereinbart.